Samstag, 28. Dezember 2013

Zustellungen während der Haft

Das OVG NW (14 B 515/11) hat sich mit der Zustellung von Schreiben an die ursprünglichen Wohnungen von Betroffenen beschäftigt und stellt dazu fest: Eine mehrmonatige Inhaftierung bewirkt grundsätzlich, dass die vor der Inhaftierung bewohnte Wohnung nicht mehr als solche angesehen und dort nicht mehr nach den §§ 178, 180 der Zivilprozessordnung – ZPO – zugestellt werden kann. Im vorliegenden Fall ging es um eine bereits 3-Monatige Inhaftierung. Hintergrund ist, dass in diesen Fällen üblicherweise nicht mehr damit zu rechnen ist, dass der Zustellungsadressat zeitnah Kenntnis von den an ihn adressierten Sendungen nehmen und seine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung innerhalb der ihm gesetzten Fristen zweckmäßig einrichten kann. Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Und so soll dann eine Ausnahme anzunehmen sein, wenn der Betroffene die “persönliche Bindung” an seine Wohnung aufrecht erhalten hat. Im vorliegenden Fall wurde dies bejaht, weil Frau und Kind weiterhin in der Wohnung verblieben, somit damit zu rechnen war, dass der Betroffene von seiner Post Kenntnis erlangen kann. Als wertender Faktor wurde hinzugezogen, dass der Inhaftierte nach Haft Ende zu Frau und Kind wieder in die Wohnung zurück gezogen ist. In diesem Fall ging es um einen zugestellten Steuerbescheid – häufiger Anlass für Streit sind auch während der (Untersuchungs-)Haft zugestellte Kündigungen an die Wohnanschrift. RG

Donnerstag, 21. November 2013

Unrecht-Namen-Volkes

Unrecht-Namen-Volkes Buchvorstellung: Unrecht-Namen-Volkes Eine junge Frau beschuldigt Vater und Onkel, sie vergewaltigt zu haben. Ein Landgericht schickt die Männer für viele Jahre ins Gefängnis - zu Unrecht, wie sich jetzt herausgestellt hat. Ein haarsträubendes Lehrstück über Richter, die im blinden Glauben an die Behauptungen eines "Opfers" die Fakten verkennen. Sabine Rückert erzählt eine unglaubliche und doch wahre Geschichte: die des ersten Justizirrtums in Deutschland, der aufgrund journalistischer Nachforschungen aufgedeckt wurde. In den Jahren 2001/2002 recherchiert die Gerichtsreporterin der Zeit die Fälle nach und erkennt: Die Frau lügt. Ein Rechtsanwalt nimmt sich der unschuldig Verurteilten an und erwirkt nach langem Kampf gegen die Strafjustiz den Freispruch - da haben die beiden Männer ihre Haftstrafen schon abgesessen und stehen vor dem Ruin. http://www.amazon.de/Unrecht-Namen-Volkes-Justizirrtum-Folgen/dp/3455500153 Reinhard Göddemeyer

Der Richter und sein Opfer

Buchvorstellung: Der Richter und sein Opfer Der renommierte Jurist und Journalist Thomas Darnstädt beschreibt anhand wahrer Fälle, wie leicht Unschuldige in die Fänge der Justiz geraten können. Selten kommt es heraus, wenn Richter sich irren - umso unbefangener sind sie bei der Wahrheitsfindung. Eine Frau wird halbtot gewürgt in ihrer Wohnung gefunden.Die Indizien weisen auf den Ehemann Harry Wörz. Er wird noch in derselben Nacht verhaftet. Dass der seine Unschuld beteuert, hilft ihm nichts: Über 13 Jahre ist er gefan gen im Netz der Justiz, viereinhalb Jahre wird er inhaftiert für eine Tat, die er nie begangen hat. Oder die 14-jährige Jennifer, die behauptet, von ihrem Vater und dessen Freund missbraucht worden zu sein. Bald sitzen die Männer in Haft. Es dauert Jahre, bis herauskommt, dass das Mädchen die Geschichte erfunden hat. Dies sind nur zwei von zahllosen Justizirrtümern, die sich Jahr für Jahr vor deutschen Strafgerichten ereignen. Schuld sind einseitige Ermittlungen, überschätzte Gutachter und selbstgewisse Richter. Doch selten bekennt sich die Justiz zu ihren Fehlern. Jeder kann ihr Opfer werden. http://www.amazon.de/Der-Richter-sein-Opfer-Justiz/dp/3492055583 Reinhard Göddemeyer