Arbeitskreis Resozialisierung und Straffälligenhilfe
PF 1135
45739 Oer Erkenschwick
Gründungskomitee
Reinhard Göddemeyer
Josef Tusk
Adam Bartzak
Halil Colak
Telefon: 0157 - 83291492
Mail: arbeitskreis-straffaelligenhilfe@gmx.de
Hinweis :
(Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH - Urteil vom 2.7.2007
AZ II ZR 111/05) ist der nicht eingetragene Verein nunmehr parteifähig,
d.h. er kann im eigenem Namen klagen und verklagt werden.
Zudem kann er als Verein in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden und ist Träger des Vereinsvermögens.
Seit 2009 gibt es den entsprechenden Paragraphen in der Zivilprozessordnung (ZPO):
§ 50 ZPO Parteifähigkeit
(1) Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.
(2) Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann klagen und verklagt
werden; in dem Rechtsstreit hat der Verein die Stellung eines
rechtsfähigen Vereins.
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