Impressum

Arbeitskreis Resozialisierung und Straffälligenhilfe 

PF 1135
45739 Oer Erkenschwick

Gründungskomitee


Reinhard Göddemeyer
Josef Tusk
Adam Bartzak
Halil Colak

Telefon: 0157 - 83291492
Mail: arbeitskreis-straffaelligenhilfe@gmx.de

Hinweis :

(Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH - Urteil vom 2.7.2007 AZ II ZR 111/05) ist der nicht eingetragene Verein nunmehr parteifähig, d.h. er kann im eigenem Namen klagen und verklagt werden.
Zudem kann er als Verein in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden und ist Träger des Vereinsvermögens.
Seit 2009 gibt es den entsprechenden Paragraphen in der Zivilprozessordnung (ZPO):

§ 50 ZPO Parteifähigkeit
(1) Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.
(2) Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann klagen und verklagt werden; in dem Rechtsstreit hat der Verein die Stellung eines rechtsfähigen Vereins.

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