Montag, 29. Oktober 2012

Strafrecht -Autoglasreparatur: Verdeckter Nachlass ist Betrug!

Strafrecht -Autoglasreparatur: Verdeckter Nachlass ist Betrug!

Das OLG Köln hat entschieden, dass es einen strafrechtlich relevanten Betrug zu Lasten der Kaskoversicherung darstellen kann, wenn Werkstätten auf eine Autoglasreparatur dem Kunden einen Nachlass bzw eine Rückvergütung in Höhe der Selbstbeteiligung gewähren, ohne dies gegenüber dem Versicherer offen zu legen. (Urteil vom 12.10.2012 Az: 6 U 93/12). – Kanzlei Sachse – Anwalt bei Dreieich, Mörfelden-Walldorf und NeuIsenburg 

Quelle / Volltext  http://www.currentgame.de/strafrecht-autoglasreparatur-verdeckter-nachlass-ist-betrug.html

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