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Sonntag, 29. Mai 2011
Samstag, 28. Mai 2011
Bewerbungsgespräch: Darf der Arbeitgeber nach Vorstrafen fragen?
Diese interessante Meldung fanden wir im Netz:
Zitat:
Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 10.03.2011 (11 Sa 2266/10) nochmals festgestellt, dass es allgemeiner Auffassung entspricht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Einstellung nicht uneingeschränkt nach etwaigen Vorstrafen befragen darf: Denn Vorstrafen berühren ein einzugehendes Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Der Arbeitgeber kann insofern nicht beanspruchen, in jedem Fall nur Arbeitnehmer ohne Vorstrafen in Arbeitsverhältnisse aufzunehmen, dies auch, da zu Gunsten des Arbeitnehmers der Resozialisierungsgedanke zu berücksichtigen ist.
Quelle / Volltext: Anwaltskanzlei Ferner
Zitat:
Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 10.03.2011 (11 Sa 2266/10) nochmals festgestellt, dass es allgemeiner Auffassung entspricht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Einstellung nicht uneingeschränkt nach etwaigen Vorstrafen befragen darf: Denn Vorstrafen berühren ein einzugehendes Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Der Arbeitgeber kann insofern nicht beanspruchen, in jedem Fall nur Arbeitnehmer ohne Vorstrafen in Arbeitsverhältnisse aufzunehmen, dies auch, da zu Gunsten des Arbeitnehmers der Resozialisierungsgedanke zu berücksichtigen ist.
Quelle / Volltext: Anwaltskanzlei Ferner
Freitag, 27. Mai 2011
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Montag, 23. Mai 2011
Bedeutsame Änderung für gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
News
Bedeutsame Änderung für gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
Zigtausende gemeinnützige Vereine, Gesellschaften und Stiftungen stehen auf den regionalen und der überregionalen Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (häufig auch Bußgeldempfängerliste genannt). Hier hat bislang von der Öffentlichkeit unbemerkt bereits ab 01.01.2011 eine wesentliche Änderung stattgefunden.
Die regionalen Listen, auf denen gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, Stiftungen oder andere gemeinnützige Gesellschaften stehen, um von Staatsanwälten und Richtern Geldzuweisungen zu erhalten, werden nur noch bis zum 31.03.2011 von Bedeutung sein.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich dazu entschieden, dass zentral für das gesamte Land nur noch die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf eine Liste elektronisch führt. Es wird verlangt, dass sich deshalb alle gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen elektronisch zu dieser neuen Liste anmelden, wenn sie auch weiterhin Geldzuweisungen bekommen möchten.
Geldzuweisungen oder Geldauflagen werden im Volksmund auch Geldbußen genannt. Es handelt sich dabei aber um Auflagen, die bei einer Einstellung von Strafverfahren oder bei Gewährung von Bewährungsstrafen Angeklagten auferlegt werden, die dann die entsprechenden Beträge an gemeinnützige Organisationen bezahlen müssen, bevor das Verfahren eingestellt wird. Etliche gemeinnützige Stiftungen und gemeinnützige Vereine haben bereits entsprechende Hinweise von der Generalstaatsanwaltschaft erhalten. Insbesondere Einrichtungen außerhalb von Nordrhein-Westfalen, die bislang schon auf den überregionalen Listen, die bislang bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten geführt worden sind, wissen von der neuen Entwicklung noch nichts. Es ist sehr an der Zeit, die elektronische Eintragung bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf vorzunehmen, um auch noch nach dem 31.3.2011 zum Kreis der Geldzuweisungsempfänger zu gehören, weil danach die alten Listen ungültig werden.
Bedeutsame Änderung für gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen
Zigtausende gemeinnützige Vereine, Gesellschaften und Stiftungen stehen auf den regionalen und der überregionalen Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (häufig auch Bußgeldempfängerliste genannt). Hier hat bislang von der Öffentlichkeit unbemerkt bereits ab 01.01.2011 eine wesentliche Änderung stattgefunden.
Die regionalen Listen, auf denen gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, Stiftungen oder andere gemeinnützige Gesellschaften stehen, um von Staatsanwälten und Richtern Geldzuweisungen zu erhalten, werden nur noch bis zum 31.03.2011 von Bedeutung sein.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich dazu entschieden, dass zentral für das gesamte Land nur noch die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf eine Liste elektronisch führt. Es wird verlangt, dass sich deshalb alle gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen elektronisch zu dieser neuen Liste anmelden, wenn sie auch weiterhin Geldzuweisungen bekommen möchten.
Geldzuweisungen oder Geldauflagen werden im Volksmund auch Geldbußen genannt. Es handelt sich dabei aber um Auflagen, die bei einer Einstellung von Strafverfahren oder bei Gewährung von Bewährungsstrafen Angeklagten auferlegt werden, die dann die entsprechenden Beträge an gemeinnützige Organisationen bezahlen müssen, bevor das Verfahren eingestellt wird. Etliche gemeinnützige Stiftungen und gemeinnützige Vereine haben bereits entsprechende Hinweise von der Generalstaatsanwaltschaft erhalten. Insbesondere Einrichtungen außerhalb von Nordrhein-Westfalen, die bislang schon auf den überregionalen Listen, die bislang bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten geführt worden sind, wissen von der neuen Entwicklung noch nichts. Es ist sehr an der Zeit, die elektronische Eintragung bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf vorzunehmen, um auch noch nach dem 31.3.2011 zum Kreis der Geldzuweisungsempfänger zu gehören, weil danach die alten Listen ungültig werden.
Sonntag, 22. Mai 2011
Donnerstag, 19. Mai 2011
Projekt Podknast
Was ist „Podknast"?
"Podknast" setzt sich aus den Wörtern "Podcast" und "Knast" zusammen. Es handelt sich also um kurze Videosequenzen, die über den "Knast" berichten. Die Idee ist, durch Videobilder noch mehr Authentizität zu vermitteln und dadurch entscheidend interessanter für Jugendliche zu werden. Die Podcasts sollen Einblicke in den Alltag der am Projekt beteiligten Justizvollzugsanstalten liefern.
Zum Projekt Podknast
"Podknast" setzt sich aus den Wörtern "Podcast" und "Knast" zusammen. Es handelt sich also um kurze Videosequenzen, die über den "Knast" berichten. Die Idee ist, durch Videobilder noch mehr Authentizität zu vermitteln und dadurch entscheidend interessanter für Jugendliche zu werden. Die Podcasts sollen Einblicke in den Alltag der am Projekt beteiligten Justizvollzugsanstalten liefern.
Zum Projekt Podknast
Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp in Berlin
Ein Videoclip der Kanzlei des Berliner Straverteidigers,
Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp,
Leibnizstrasse 55,
10629 Berlin,
Tel. 030 313 29 00,
zum Thema Anklag/Anklageschrift.
www.strafrecht-berlin.com
Kanzlei für Strafrecht in Berlin mit besonderem Schwerpunkt im Bereich der Sexualdelikte, Internetdelikte, Jugendstrafrecht und BtmG
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Ein Videoclip der Kanzlei des Berliner Straverteidigers,
Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp,
Leibnizstrasse 55,
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Tel. 030 313 29 00,
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